Anwalt Jens Hake
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Kanzlei

Ich bin seit 1997 Rechtsanwalt und seit 2006 Fachanwalt für Sozial­recht. Ich bin von Anfang an vor­wiegend im Sozial­recht tätig.

Ich bin Mitglied in der Arbeits­gemein­schaft Sozial­recht im Deutschen Anwalts­verein.

Die Leitlinie meines Handelns ist: “Tut nicht Unrecht den Witwen, Waisen, Fremdlingen und Armen“
(Die Bibel, der Prophet Sacharja, Kapitel 7, Vers 10).

Team

Mir zur Seite steht Frau Bode, eine ausgebildete Rechts­anwalts­fach­angestellte. Sie ist vor allem für die finan­zielle Abwicklung des Mandates zuständig. Ferner arbeite ich mit Frau Akkus, einer virtuellen Assis­tenten, zusammen, welche über­wiegend den Schrift­verkehr mit Mandanten und Behörden erstellt.

Frau Bode ist seit 2000 in meiner Kanzlei.

Frau Bode
Frau Bode

   

Honorar

Selbstverständlich arbeite ich mit Vergütungs­verein­barungen. Für jeden Verfahrens­abschnitt schließe ich eine gesonderte Vereinbarung ab. Diese umfassen jeweils eine Pauschal­vergütung für das Führen des Verfahrens, eine Erfolgs­gebühr bei positivem Ausgang des Verfahrens und Regelungen für die Teilnahme an mündlichen Verhand­lungen. Bei diesen Vergütungs­verein­barungen berücksichtige ich Zahlungen Ihrer Rechtsschutz­versicherung sowie Erstattungen der Gegenseite. Gleichwohl bleibt ein von Ihnen zu tragende Anteil von mindestens 300 €.

Mit Berechtigungs­schein oder nach Beiordnung durch das Sozialgericht (Prozess­kostenhilfe) gelten die gesetzlichen Gebühren.