Anwalt Jens Hake
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Kanzlei

Ich bin seit 1997 Rechtsanwalt und seit 2006 Fachanwalt für Sozial­recht. Ich bin von Anfang an vor­wiegend im Sozial­recht tätig.

Ich bin Mitglied in der Arbeits­gemein­schaft Sozial­recht im Deutschen Anwalts­verein.

Die Leitlinie meines Handelns ist: “Tut nicht Unrecht den Witwen, Waisen, Fremdlingen und Armen“
(Die Bibel, der Prophet Sacharja, Kapitel 7, Vers 10).

Team

Mir zur Seite steht Frau Bode und Frau Wedmann, beides ausgebildete Rechts­anwalts­fach­angestellte. Während Frau Bode vor allem für die finanzielle Abwicklung des Mandates zuständig ist, erstellt Frau Wedmann überwiegend den Schriftverkehr mit den Mandanten und Behörden.

Frau Bode ist seit 2000 in meiner Kanzlei.

Frau Bode
Frau Bode
Frau Wedmann
Frau Wedmann

   

Honorar

Selbstverständlich arbeite ich mit Vergütungs­verein­barungen. Für jeden Verfahrens­abschnitt schließe ich eine gesonderte Vereinbarung ab. Diese umfassen jeweils eine Pauschal­vergütung für das Führen des Verfahrens, eine Erfolgs­gebühr bei positivem Ausgang des Verfahrens und Regelungen für die Teilnahme an mündlichen Verhand­lungen. Bei diesen Vergütungs­verein­barungen berücksichtige ich Zahlungen Ihrer Rechtsschutz­versicherung sowie Erstattungen der Gegenseite. Gleichwohl bleibt ein von Ihnen zu tragende Anteil von mindestens 300 €.

Mit Berechtigungs­schein oder nach Beiordnung durch das Sozialgericht (Prozess­kostenhilfe) gelten die gesetzlichen Gebühren.