

- Agentur für Arbeit
- Rentenversicherung
- Berufsgenossenschaft
- Schwerbehindertenrecht
- Krankenkassen
- Jugendamt
- Sozialamt
- Familienkasse
Kanzlei
Ich bin seit 1997 Rechtsanwalt und seit 2006 Fachanwalt für Sozialrecht. Ich bin von Anfang an vorwiegend im Sozialrecht tätig.
Ich bin Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Die Leitlinie meines Handelns ist: “Tut nicht Unrecht den Witwen, Waisen, Fremdlingen und Armen“
(Die Bibel, der Prophet Sacharja, Kapitel 7, Vers 10).
Team
Mir zur Seite steht Frau Bode und Frau Wedmann, beides ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte. Während Frau Bode vor allem für die finanzielle Abwicklung des Mandates zuständig ist, erstellt Frau Wedmann überwiegend den Schriftverkehr mit den Mandanten und Behörden.
Frau Bode ist seit 2000 in meiner Kanzlei.
Honorar
Selbstverständlich arbeite ich mit Vergütungsvereinbarungen. Für jeden Verfahrensabschnitt schließe ich eine gesonderte Vereinbarung ab. Diese umfassen jeweils eine Pauschalvergütung für das Führen des Verfahrens, eine Erfolgsgebühr bei positivem Ausgang des Verfahrens und Regelungen für die Teilnahme an mündlichen Verhandlungen. Bei diesen Vergütungsvereinbarungen berücksichtige ich Zahlungen Ihrer Rechtsschutzversicherung sowie Erstattungen der Gegenseite. Gleichwohl bleibt ein von Ihnen zu tragende Anteil von mindestens 300 €.
Mit Berechtigungsschein oder nach Beiordnung durch das Sozialgericht (Prozesskostenhilfe) gelten die gesetzlichen Gebühren.