Anwalt Jens Hake
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Vorsicht bei Eingliederungsvereinbarungen (EGV) ...

... bitte Vorsicht mit den Eingliederungsvereinbarungen (EGV) des Jobcenters! Obwohl sie geltendes Recht sind, werden sie in meinen Augen überwiegend fehlerhaft eingesetzt.

Eingliederungsvereinbarungen sollten keinesfalls kritiklos unterschrieben werden. Vielmehr widerstehen Sie bitte jedem Druck und bitten um eine Überlegungsfrist. Hat das Jobcenter aus seiner Sicht alles richtig gemacht, braucht es sich vor nichts zu fürchten. Lehnt das Jobcenter dies ab, sollte erst recht nicht unterzeichnet werden.

Wenn überhaupt, sollte der Zusatz "unter Vorbehalt einer rechtlichen Prüfung" verwendet werden.

Für den Fall, dass das Jobcenter die EGV als Verwaltungsakt erlässt, müssen Sie m.E. Widerspruch einlegen und beim Sozialgericht einen Antrag auf aufschiebende Wirkung stellen.

Für Details nehmen Sie bitte Kontakt mit meinem Büro auf:  info@anwalt-hake.de

 

Aktuelle Entscheidungen des Bundessozialgerichts

BSG 8. Senat, Urteil vom 12.03.2026, B 8 SO 4/25 R

Der Kläger begehrt von der Beklagten Kostenerstattung in Höhe von 27 791,51 Euro für Leistungen der Hilfe zur stationären Pflege nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII), die er im Zeitraum vom 21.5.2021 bis 30.6.2022 erbracht hat.

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BSG 1. Senat, Beschluss vom 14.04.2026, B 1 KR 1/26 B

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BSG 1. Senat, Beschluss vom 07.07.2026, B 1 KR 53/25 B

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BSG 1. Senat, Beschluss vom 23.04.2026, B 1 KR 48/25 BH

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BSG 1. Senat, Beschluss vom 22.04.2026, B 1 KR 47/25 BH

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BSG 1. Senat, Beschluss vom 22.04.2026, B 1 KR 46/25 BH

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BSG 1. Senat, Beschluss vom 12.03.2026, B 1 KR 41/25 BH

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BSG 1. Senat, Beschluss vom 23.03.2026, B 1 KR 40/25 BH

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BSG 1. Senat, Beschluss vom 28.05.2026, B 1 KR 37/25 B

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BSG 1. Senat, Beschluss vom 09.06.2026, B 1 KR 45/24 B

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BSG 2. Senat, Beschluss vom 02.04.2026, B 2 U 122/25 B

Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Begründungsanforderungen - Bezeichnung eines Verfahrensmangels - schlüssige Sachverhaltsschilderung

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BSG 8. Senat, Urteil vom 12.03.2026, B 8 SO 8/24 R

Im Streit ist die Übernahme von (weiteren) Bestattungskosten in Höhe von 1300,01 Euro.

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BSG 10. Senat, Urteil vom 26.03.2026, B 10 ÜG 2/25 R

Die Beteiligten streiten über die Entschädigung von Nachteilen infolge der unangemessenen Dauer eines Gerichtsverfahrens vor dem SG Berlin.

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BSG 3. Senat, Beschluss vom 05.03.2026, B 3 P 14/25 B

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BSG 10. Senat, Beschluss vom 20.05.2026, B 10 R 2/26 B

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BSG 10. Senat, Urteil vom 26.03.2026, B 10 EG 1/25 R

Zwischen den Beteiligten ist die Höhe des endgültig festzusetzenden Elterngelds sowie eine damit in Zusammenhang stehende Erstattungsforderung streitig.

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BSG 12. Senat, Urteil vom 05.03.2026, B 12 KR 2/24 R

Zwischen den Beteiligten ist die Erhebung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und sozialen Pflegeversicherung (sPV) auf die Kapitalleistung einer Lebensversicherung im Zeitraum vom 1.8.2017 bis zum 31.12.2020 streitig.

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BSG 6a. Senat, Beschluss vom 26.05.2026, B 6a KR 8/25 BH

Sozialgerichtliches Verfahren - Beiordnung eines Notanwalts - Aussichtslosigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

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BSG 8. Senat, Urteil vom 12.03.2026, B 8 SO 7/25 R

Im Streit sind im Revisionsverfahren Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - (SGB XII) für die Zeit vom 1.11.2020 bis zum 31.3.2021. Umstritten ist in erster Linie, ob die erwerbsfähige Klägerin dem Leistungsausschluss nach § 21 SGB XII unterfällt, weil sie eine russische Altersrente bezieht.

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BSG 6. Senat, Urteil vom 01.04.2026, B 6 KA 1/25 R

Die Beteiligten streiten über die Berichtigung vertragsärztlichen Honorars für das Quartal 1/2019 hinsichtlich der Abrechnung der Gebührenordnungspositionen (GOP) 01747 (Aufklärungsgespräch Ultraschallscreening Bauchaortenaneurysmen) und 01748 (Ultraschallscreening Bauchaortenaneurysmen) des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs für ärztliche Leistungen (EBM-Ä).

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BSG 1. Senat, Urteil vom 26.03.2026, B 1 KR 1/25 R

Die Klägerin begehrt den Abschluss eines Versorgungsvertrages nach § 108 Nr 3, § 109 Abs 1 Satz 1 SGB V.

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BSG 2. Senat, Beschluss vom 01.07.2026, B 2 U 126/25 B

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BSG 2. Senat, Beschluss vom 11.06.2026, B 2 U 1/26 B

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BSG 12. Senat, Urteil vom 05.03.2026, B 12 BA 17/23 R

Streitig zwischen den Beteiligten ist, ob der Beigeladene in seiner Tätigkeit als Operateur in der Klinik der Klägerin aufgrund Beschäftigung in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und nach dem Recht der Arbeitsförderung versicherungspflichtig war.

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BSG 3. Senat, Beschluss vom 12.05.2026, B 3 KS 1/26 B

Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - schuldhaftes Fristversäumnis - Irrtum über den Vertretungszwang - unmissverständliche Rechtsmittelbelehrung - fehlerhafte Information des Prozessbevollmächtigten

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BSG 10. Senat, Urteil vom 26.03.2026, B 10 ÜG 2/24 R

Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - materieller Nachteil - vorprozessuale Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs - notwendige Anwaltskosten - sozialgerichtliches Verfahren - Umstellung von einem Freistellungsantrag auf einen Zahlungsantrag - Nichtvorliegen einer Klageänderung

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BSG 7. Senat, Beschluss vom 08.05.2026, B 7 AS 23/26 B

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BSG 3. Senat, Beschluss vom 13.05.2026, B 3 P 12/25 B

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BSG 3. Senat, Beschluss vom 23.06.2026, B 3 KR 12/25 B

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BSG 1. Senat, Urteil vom 26.03.2026, B 1 KR 5/25 R

Die Beteiligten streiten über die weitere Vergütung einer stationären Behandlung unter Kodierung einer geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung.

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BSG 1. Senat, Urteil vom 26.03.2026, B 1 KR 6/25 R

Die Beteiligten streiten über die Vergütung einer ambulanten Leistung der Klägerin nach § 116b SGB V in der bis zum 31.12.2011 geltenden Fassung des Gesetzes zur strukturierten Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 28.5.2008 ; im Folgenden: aF).

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