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Vorsicht bei Eingliederungsvereinbarungen (EGV) ...
... bitte Vorsicht mit den Eingliederungsvereinbarungen (EGV) des Jobcenters! Obwohl sie geltendes Recht sind, werden sie in meinen Augen überwiegend fehlerhaft eingesetzt.
Eingliederungsvereinbarungen sollten keinesfalls kritiklos unterschrieben werden. Vielmehr widerstehen Sie bitte jedem Druck und bitten um eine Überlegungsfrist. Hat das Jobcenter aus seiner Sicht alles richtig gemacht, braucht es sich vor nichts zu fürchten. Lehnt das Jobcenter dies ab, sollte erst recht nicht unterzeichnet werden.
Wenn überhaupt, sollte der Zusatz "unter Vorbehalt einer rechtlichen Prüfung" verwendet werden.
Für den Fall, dass das Jobcenter die EGV als Verwaltungsakt erlässt, müssen Sie m.E. Widerspruch einlegen und beim Sozialgericht einen Antrag auf aufschiebende Wirkung stellen.
Für Details nehmen Sie bitte Kontakt mit meinem Büro auf: info@anwalt-hake.de
Aktuelle Entscheidungen des Bundessozialgerichts
BSG 5. Senat, Urteil vom 19.12.2024, B 5 R 9/23 R
Unterbliebene Erstattung einer aufgrund eines Schadensereignisses erbrachten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung an den Rentenversicherungsträger - keine Erhöhung des Zugangsfaktors bei der Berechnung der an die Erwerbsminderungsrente anschließenden Regelaltersrente
BSG 7. Senat, Beschluss vom 05.02.2025, B 7 AS 225/24 BH
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Anspruch auf rechtliches Gehör - Anforderungen an die Einverständniserklärung der Beteiligten zur Entscheidung durch Urteil ohne mündliche Verhandlung - Wirksamkeit eines Widerrufs der Einverständniserklärung
BSG, Beschluss vom 10.03.2025, B 3 KR 14/24 BH
BSG, Beschluss vom 16.07.2024, B 12 BA 24/23 B
BSG 12. Senat, Urteil vom 12.12.2024, B 12 R 8/22 R
Rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Syndikusrechtsanwälten nach § 231 Abs 4b SGB 6 - Erfordernis einer gesonderten Antragstellung bis zum Ablauf des 1.4.2016 auch bei einem die Befreiung von der Versicherungspflicht nach dem bis zum 31.12.2015 geltenden Recht betreffenden und noch nicht bestands- oder rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren
BSG 12. Senat, Urteil vom 12.12.2024, B 12 R 10/22 R
Parallelentscheidung zu dem Urteil des BSG vom 12.12.2024 - B 12 R 8/22 R, das vollständig dokumentiert ist.
BSG 12. Senat, Urteil vom 12.12.2024, B 12 R 7/22 R
Parallelentscheidung zu dem Urteil des BSG vom 12.12.2024 - B 12 R 8/22 R, das vollständig dokumentiert ist.
BSG 8. Senat, Urteil vom 21.11.2024, B 8 SO 5/23 R
Der Kläger wendet sich gegen ein Auskunftsverlangen des beklagten Sozialhilfeträgers.
BSG 8. Senat, Urteil vom 21.11.2024, B 8 SO 23/22 R
Sozialhilfe - Einmalzahlung aus Anlass der Covid-19-Pandemie - Bewilligung und Auszahlung von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt - stationäre Pflege - Barbetrag und Bekleidungspauschale
BSG 12. Senat, Urteil vom 12.12.2024, B 12 BA 5/22 R
Betriebsprüfung - Rechtmäßigkeit der Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen in Form eines Summenbeitragsbescheids für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge als Berechnungselemente der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen sowie beim Urlaubsentgelt - Verfassungsmäßigkeit
BSG 2. Senat, Urteil vom 03.12.2024, B 2 U 13/22 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Entziehung einer vorläufigen Rente - Verfahrensfehler - Anhörungsmangel - Erlass des Entziehungsbescheids vor Ablauf einer selbst gesetzten Anhörungsfrist - Anforderungen an die Heilung des Mangels - nach Versendung des Anhörungsschreibens bekannt gewordene Tatsache
BSG, Beschluss vom 10.03.2025, B 5 R 150/24 B
BSG, Beschluss vom 11.02.2025, B 7 AS 79/24 B
BSG, Beschluss vom 05.03.2025, B 9 SB 36/24 B
BSG, Beschluss vom 17.03.2025, B 9 SB 51/24 B
BSG 4. Senat, Beschluss vom 26.03.2025, B 4 AS 62/24 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Durchführung der mündlichen Verhandlung in Abwesenheit eines Beteiligten - nicht ordnungsgemäße Ladung - Angabe eines Aktenzeichens, das sich auf eine andere erstinstanzliche Entscheidung bezieht als die, über die tatsächlich verhandelt wurde - Vermutung des Beruhens der angefochtenen Entscheidung auf dem Verfahrensmangel
BSG 12. Senat, Urteil vom 05.11.2024, B 12 KR 3/23 R
Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - betriebliche Altersversorgung - Kapitalauszahlung aus einer Direktversicherung - Beitragsbemessung ohne Berücksichtigung des Freibetrags gemäß § 226 Abs 2 S 2 SGB 5 - Verfassungsmäßigkeit
BSG, Beschluss vom 05.02.2025, B 9 SB 18/24 B
BSG 12. Senat, Urteil vom 12.12.2024, B 12 R 11/22 R
Versicherungspflicht bzw -freiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Beziehern von Arbeitslosengeld, denen rückwirkend eine vorgezogene Altersvollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bewilligt wird und die von der Bundesagentur für Arbeit bis zum Beginn der laufenden Rentenzahlung weiter Arbeitslosengeld erhalten
BSG 5. Senat, Beschluss vom 19.02.2025, B 5 RS 3/24 B
Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenzrüge - impliziter abstrakter Rechtssatz
BSG 13. Senat, Beschluss vom 02.11.2010, B 13 R 65/10 B
Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Erforderlichkeit der Erfüllung der Voraussetzungen der Sachaufklärungsrüge bei einer ausschließlich auf das Erfordernis weiterer Sachaufklärung gestützten Verfahrensrüge eines Ermessensfehlers des Gerichts bei seiner Entscheidung für ein Vorgehen nach § 153 Abs 4 SGG
BSG, Beschluss vom 12.03.2025, B 11 AL 32/24 B
BSG, Beschluss vom 27.03.2025, B 5 R 9/25 B
BSG 6. Senat, Beschluss vom 11.12.2024, B 6 KA 26/23 B
Sozialgerichtliches Verfahren - ehrenamtlicher Richter - Heranziehung - Verwendung eines Karteikastens als Hilfsmittel - Garantie des gesetzlichen Richters
BSG, Beschluss vom 03.03.2025, B 1 KR 67/23 B
BSG 7. Senat, Urteil vom 17.12.2024, B 7 AS 9/23 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die Vergangenheit - Austausch der Rechtsgrundlage von § 48 SGB 10 zu § 45 SGB 10 - Einkommensberücksichtigung - Absetzung einer Einkommensteuernachforderung für zurückliegende Zeiträume im aktuellen Bewilligungszeitraum - Zusammentreffen laufender und einmaliger Einnahmen - Erwerbstätigenfreibetrag
BSG 4. Senat, Beschluss vom 26.03.2025, B 4 AS 87/23 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Prozessunfähigkeit eines Beteiligten - Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters - keine offensichtliche Haltlosigkeit des Rechtsmittels - absoluter Revisionsgrund
BSG 5. Senat, Beschluss vom 18.01.2012, B 5 R 384/11 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzung für Rüge einer Rechtssprechungsabweichung
BSG 2. Senat, Urteil vom 03.12.2024, B 2 U 11/22 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsforderung - Verletztenrente - Rentenanspruch - Insolvenz - Restschuldbefreiung - Aufrechnung - Aufrechnungsbefugnis - Aufrechnungslage
BSG 6. Senat, Urteil vom 11.12.2024, B 6 KA 3/23 R
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Ermächtigung von Ambulanzen an Ausbildungsstätten - staatliche Anerkennung nach dem 26.9.2019 - Maßgeblichkeit des Versorgungsbedarfs der Versicherten
BSG, Beschluss vom 24.04.2012, B 5 RS 66/11 B
BSG, Beschluss vom 17.01.2011, B 5 R 26/10 BH
BSG, Beschluss vom 17.01.2013, B 5 RS 40/12 B
BSG, Beschluss vom 30.11.2023, B 5 R 26/23 BH
BSG, Beschluss vom 08.11.2011, B 5 RS 61/11 B
BSG 12. Senat, Urteil vom 19.09.2024, B 12 R 3/22 R
Der Kläger begehrt die rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht in der GRV für den Zeitraum vom 1.11.2014 bis zum 30.11.2016 einschließlich der Erstattung von Beiträgen.
BSG 2. Senat, Urteil vom 03.12.2024, B 2 U 9/22 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Versagungsbescheid wegen fehlender Mitwirkung - zulässige Klageart - Anfechtungsklage - Unzulässigkeit einer kombinierten Verpflichtungs- oder Feststellungsklage - Ausnahmekonstellation - isolierte Feststellungsklage - effektiver Rechtsschutz
BSG 12. Senat, Urteil vom 05.11.2024, B 12 KR 5/23 R
Der Kläger begehrt die Festsetzung geringerer Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der Zeit vom 1.1.2020 bis zum 28.2.2021 unter Abzug des zum 1.1.2020 für Renten der betrieblichen Altersversorgung eingeführten Freibetrags.
BSG 12. Senat, Urteil vom 05.11.2024, B 12 KR 9/23 R
Der Kläger begehrt zuletzt noch die Festsetzung geringerer Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die Zeit vom 1.7. bis zum 31.12.2020 durch die Gewährung des zum 1.1.2020 für Renten der betrieblichen Altersversorgung eingeführten Freibetrags.