Anwalt Jens Hake
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Vorsicht bei Eingliederungsvereinbarungen (EGV) ...

... bitte Vorsicht mit den Eingliederungsvereinbarungen (EGV) des Jobcenters! Obwohl sie geltendes Recht sind, werden sie in meinen Augen überwiegend fehlerhaft eingesetzt.

Eingliederungsvereinbarungen sollten keinesfalls kritiklos unterschrieben werden. Vielmehr widerstehen Sie bitte jedem Druck und bitten um eine Überlegungsfrist. Hat das Jobcenter aus seiner Sicht alles richtig gemacht, braucht es sich vor nichts zu fürchten. Lehnt das Jobcenter dies ab, sollte erst recht nicht unterzeichnet werden.

Wenn überhaupt, sollte der Zusatz "unter Vorbehalt einer rechtlichen Prüfung" verwendet werden.

Für den Fall, dass das Jobcenter die EGV als Verwaltungsakt erlässt, müssen Sie m.E. Widerspruch einlegen und beim Sozialgericht einen Antrag auf aufschiebende Wirkung stellen.

Für Details nehmen Sie bitte Kontakt mit meinem Büro auf:  m.wedmann@anwalt-hake.de