Anwalt Jens Hake
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Kanzlei

Ich bin seit 1997 Rechtsanwalt und seit 2006 Fachanwalt für Sozial­recht. Ich bin von Anfang an vor­wiegend im Sozial­recht und seit 2005 über­wiegend in Hartz IV Verfahren tätig.

Ich bin Mitglied in der Arbeits­gemein­schaft Sozial­recht im Deutschen Anwalts­verein.

Die Leitlinie meines Handelns ist: “Tut nicht Unrecht den Witwen, Waisen, Fremdlingen und Armen“
(Die Bibel, der Prophet Sacharja, Kapitel 7, Vers 10).

Team

Meine Assisten­tinnen sind ausgebildete Rechts­anwalts­fachan­gestellte und Ihre Ansprech­partner­innen in fast allen Fragen der Mandats­bear­beitung. Sie stimmen mit Ihnen Termine ab, organisieren welche Unter­lagen Sie zur Bear­beitung vorlegen müssen, halten Kontakt mit Ihnen und kümmern sich um die finan­zielle Abwick­lung des Man­dantes.

Frau Wedmann arbeitet seit 2004, Frau Bode seit 2000 in meiner Kanzlei.

Frau Wedmann
Frau Wedmann
Frau Bode
Frau Bode

   

Honorar

Mein Honorar beträgt seit dem 01.01.2018 für:

eine (mündlich/schriftliche) Beratung 261,00 €/Stunde zzgl 19% Umsatzsteuer = 310,59 € bei minutengenauer Abrechnung
ein Widerspruchsverfahren 775,00 € zzgl 19 % Umsatzsteuer = 922,25 €
ein Klageverfahren 1.325,00 € zzgl 19 % Umsatzsteuer = 1.576,75 €
ein Berufungsverfahren 1.525,00 € zzgl 19% Umsatzsteuer = 1.814,75 €
ein Revisionsverfahren 3.275,00 € zzgl 19 % Umsatzsteuer = 3.897,25 €

Mit Berechtigungsschein oder nach Beiordnung durch das Sozialgericht (Prozesskostenhilfe) gelten die gesetzlichen Gebühren.

Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie gerne den Aufwand reduzieren, mich jedoch nicht ausschließlich bezahlen. Möchten Sie eine Vertretung nur zu den Bedingung der Rechtsschutzversicherung, dann wenden Sie sich bitte an andere Kollegen und Kolleginnen.